Bußgeld
Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Bußgeldstrafen und Geldauflagen gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen zuzuweisen. Diese Zuweisungen sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Hilfsprojekte für notleidende Kinder.
Ihre Geldauflagen und Bußgelder sind bei uns in guten Händen:
- Wir garantieren Ihnen die schnelle und transparente Abwicklung Ihrer Zuweisung.
- Wir verfügen über ein separates Geldauflagenkonto.
- Wir stellen keine Spendenbescheinigung für Geldauflagen aus.
- Wir melden fristgerecht die Höhe eingehender Zahlungen bzw. Zahlungsverzug.
- Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht nach.
Auf Ihren Wunsch hin senden wir Ihnen gerne Überweisungsträger, Adressetiketten und Informationsflyer über unsere Arbeit.
Unser separates Konto für Geldauflagen lautet:
Sparkasse Neuwied
IBAN DE15 5745 0120 0030 2616 97
BIC MALADE51NWD